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Taxi am Westpark im Münchener Westen, TaxifahrerInnen gesucht!

Voraussetzungen
  • Mindestalter 21 Jahre.
  • 2 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B (EU-Kartenführerschein).
  • bei einer Nationalität außerhalb der EU wird ein Aufenthalt von 2 Jahren vorausgesetzt.

Ablauf
Antragstellung Personenbeförderungsschein
Stellen Sie Ihren Antrag auf Erteilung des Personenbeförderungsscheines persönlich
bei der für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Behörde.
Für die Stadt München: KVR, Eichstätterstr. 2 – Kfz-Zulassungsstelle,
bei Erstwohnsitz außerhalb der Stadt München bei Ihrem zuständigen Landratsamt.

Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:
  • EU-Kartenführerschein,
  • das ärztliche Gutachten ihrer körperlichen Eignung,
  • € 56,00 plus evtl. € 24,00 für den EU- Kartenführerschein,
  • Personalausweis oder Reisepass.
Mit der Antragstellung holt die Zulassungsstelle ein amtl. Führungszeugnis von Ihnen ein
und fragt Ihren Punktestand in Flensburg ab. Bei mehr als 8 Punkten sind Schwierigkeiten
mit der Antragstellung zu erwarten, bei 12 Punkten wird der Antrag abgelehnt.

Körperliche Eignung (MPU)
Der Nachweis ist durch das Gutachten einer amtlich anerkannten Medizinisch-
psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches
Gutachten zu erbringen, das Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-,
Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet. Jederzeit z. B. bei unserem Betriebsarzt Dr. med. Hingerle, Verkehrsmedizin Dr. Hingerle
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